Wichtig in der Antragsphase
So verpassen Sie nicht Ihre Unterstützung und Förderung zur Marktüberleitung Ihrer Produktinnovation.
Zwischen dem Ende des Förderungszeitraums des abgeschlossenen FFG-Projekts und der Einreichung des darauf aufbauenden Markt.Start-Vorhabens dürfen maximal 36 Monate verstrichen sein.
Stellen Sie über den eCall rechtzeitig einen Antrag. Verwenden Sie die darin aktuellen Vorlagen. Damit stoßen Sie die Bearbeitung seitens der FFG an. Nach einem ersten, positiven Formalcheck (Nachreichungen sind möglich) kann die FFG-Evaluierung zu Ihrem Projektantrag starten.
Wir vereinbaren auch gerne nach der erfolgten Einreichung eine Projekt-Besprechung, um Ihre Antragsinhalte gemeinsam zu diskutieren.
Details finden Sie im Leitfaden und auf der Seite Markt.Start - Förderung, Bedingungen.
Nützen Sie unsere Fördertipps und Beratungsangebote!
Kontakt
