Eurostars-3

Eurostars ist Teil der Europäischen Partnerschaft „Partnership on Innovative SMEs“. Die Partnerschaft wird von der Europäischen Union durch Horizon Europe ko-finanziert. Innovative KMU und Forschungseinrichtungen, die ihr marktnahes Vorhaben mit Unternehmen in anderen Ländern umsetzen wollen, können beim thematisch offenen Förderprogramm Eurostars-3 einreichen. Jährlich gibt es zwei Einreichfristen (Cut-off Dates), an denen ein Auswahlverfahren der bis dahin eingelangten Projektanträge startet. Die Förderung der Teilnehmer:innen erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Eurostars-3 Einreichfristen

Cut-off Date (CoD) Datum Eurostars-3 Leitfaden
CoD1 04.11.2021 zum Leitfaden 
CoD2 24.03.2022 zum Leitfaden
CoD3 15.09.2022 zum Leitfaden
CoD4 13.04.2023 zum Leitfaden
CoD5 14.09.2023 zum Leitfaden
CoD6 14.03.2024 zum Leitfaden 
CoD7 12.09.2024 zum Leitfaden
CoD8 13.03.2025 zum Leitfaden
CoD9  04. 09.2025 zum Leitfaden
CoD10 19.03.2026 zum Leitfaden
CoD11 10.09.2026 zum Leitfaden

Eurostars ist Teil der Europäischen Partnerschaft „Partnership on Innovative SMEs“. Die Partnerschaft wird von der Europäischen Union durch Horizon Europe ko-finanziert.

Auf der Eurostars-Website stehen Ihnen Guidelines for Preparing an application zur Verfügung, die wir Ihnen für die Antragstellung unbedingt empfehlen.

Nützliche Tipps zu den Förderkriterien und zur Antragstellung erhalten Sie auch als Videos.

Informationen, Registrierung, Einreichung

Aktuelle Informationen sind auf der Eurostars-Website verfügbar. Die Registrierung für Eurostars-Anträge ist bereits über diese Seite verfügbar. 

Teilnahmebedingungen

In der Führungsrolle muss ein innovatives Unternehmen (KMU gemäß EU-Definition) sein. Als innovative Unternehmen werden solche verstanden, die die Ambition haben, im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation mit ausländischen Partnern zu kooperieren, um neue Produkte, Verfahren oder Services für europäische und globale Märket zu entwickeln.

Als Konsortialpartner sind KMU, Großunternehmen/Industrie sowie Forschungseinrichtungen bzw. alle juristischen Personen möglich.

Förderbare Vorhaben

Ein Eurostars-Projekt muss die Entwicklung eines neuen, innovativen Produkts/Verfahrens/Services beinhalten. Das Projekt muss so abgefasst sein, dass das im Rahmen von Eurostars entwickelte Produkt, Verfahren oder Service schnell kommerzialisiert werden kann. Es gibt dabei keine thematische Einschränkung, solange ein ziviler Zweck mit der Entwicklung verfolgt wird.

Für Projekte aus dem Bereich Biotechnologie/Biomedizin oder Medizin gilt, dass nach Ablauf der 24 Monate in die klinischen Studien eingetreten werden muss, sofern klinische Studien für die Entwicklung notwendig sind. Bitte beachten Sie, dass Kosten für die klinischen Studien an sich im Rahmen des Eurostars-Programms nicht gefördert werden können, sondern lediglich die vorausgehende Forschung und Entwicklung.

Weitere Informationen entnehmen Sie den Leitfäden.

Förderhöhe

Die maximale Förderhöhe für österreichische Projektteilnehmer:innen beträgt für KMU max. 60% (mittlere Unternehmen max. 50%) der anerkannten F&E-Kosten. Für Großunternehmen und für Forschungseinrichtungen entnehmen Sie die Förderhöhen dem Ausschreibungsleitfaden.

Auswahlverfahren

  • Eligibility Check (Einreichung gültig ja/nein)
  • Technische Begutachtung durch unabhängige, internationale ExpertInnen
  • Bonitätsprüfung durch die nationalen Förderstellen
  • Erstellung der Ranking List (Reihung der Projekte) durch ein Independent Evaluation Panel (IEP)
  • Offizielle Annahme der Ranking List durch die Eurostars High Level Group (HLG)
  • Verständigung der Teilnehmer:innen, ob ihr Projekt qualifiziert ist und welcher Rangplatz erreicht wurde
  • Fördersynchronisierung der beteiligten Eurostars-Länder (verfügbare nationale Budgets)
  • Verständigung der qualifizierten Projekte, ob sie Fördermittel erhalten

Auswahlkriterien

  • Grundsätzliche Eignung (Qualität des Konsortiums, Additionalität der Kooperation, Projektplanung/Management, Kostenstruktur)
  • Innovation, Forschung und Entwicklung (Innovationsgrad, neues Wissen in Anwendung, technische Herausforderung, Durchführbarkeit und Risiken)
  • Markt und Kommerzialisierung (Marktgröße, Marktzugang und Risiko, Konkurrenzsituation, Kommerzialisierungsplan)

Anschlussförderung für Eurostars-3-Projekte über Markt.Einstieg

Mit Markt.Einstieg können Eurostars-3-Projekte nach Abschluss ihrer F&E-Phase gezielt bei der Markteinführung unterstützt werden. Gefördert wird die wirtschaftliche Verwertung von Projektergebnissen – vom Prototyp hin zur marktfähigen Lösung. Dabei stehen Marketing- und Vertriebsmaßnahmen im Vordergrund, um Finanzierungsengpässe zu überbrücken, erste Kunden zu gewinnen und Strukturen für eine nachhaltige Marktetablierung aufzubauen. Förderbar sind Gesamtkosten von bis zu 200.000 EUR. Die Förderungsquote beträgt 40 % Zuschuss (maximal 80.000 EUR) bzw. 60 % Zuschuss (maximal 120.000 EUR) für frauengeführte Unternehmen sowie Projekte der Sozialen Innovation.

Das Wichtigste in Kürze

Geöffnet Verfügbarkeit
02.09.2021 - 31.12.2027
Initiative für
FachhochschulenForschungseinrichtungenGroße Unternehmen (GU)Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)KompetenzzentrenStartupsUniversitäten
Geldgeber
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
European Partnerships - kofinanziert von der Europäischen Unio

Kontakt

Johanna SCHECK

Nationale Kontaktstelle
Eurostars
+43 577 55-4907 E-Mail senden

Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
Mehr erfahren

Bleiben Sie verbunden

Jede Woche erhalten Sie ein Update von der FFG in Ihre Inbox. Selbstverständlich können Sie sich jederzeit von unserem Newsletter abmelden.