Horizon Europe: Cluster 4 "Digitalisierung, Industrie und Weltraum"

Für ein resilientes, grünes und digitales Europa

Digitalisierung und technologischer Fortschritt prägen alle Bereiche der Wirtschaft und Gesellschaft und beeinflussen die industrielle Entwicklung – einschließlich der Weltraumforschung. Der Cluster 4 „Digitalisierung, Industrie und Weltraum“ (Digital, Industry and Space) von Horizon Europe unterstützt digitale wie industrielle Schlüssel- und Raumfahrttechnologien, die für die industrielle Zukunft Europas von strategischer Bedeutung sind. Ziel ist es, ein resilientes, grünes und digitales Europa aufzubauen.

Jährliche Ausschreibungen mit vorgegebenen Themen werden im Rahmen strategischer Planungen und entsprechend ihrer erwarteten Wirkung in sechs Bereiche gebündelt:

  1. Eine klimaneutrale, kreislauforientierte, digitalisierte Produktion;
  2. eine digitalisierte, ressourceneffiziente und resiliente Industrie;
  3. die Entwicklung weltweit führender Daten- und Computertechnologien;
  4. die Entwicklung digitaler und neuer Technologien zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit im „Green Deal“;
  5. strategische Autonomie bei der Entwicklung, Bereitstellung und Anwendung von globalen weltraumbasierten Infrastrukturen, Dienstleistungen und Daten;
  6. eine am Menschen orientierte, ethische Entwicklung von digitalen und industriellen Technologien.

Im Zentrum von Cluster 4 steht die Entwicklung von Kerntechnologien, um Herausforderungen in verschiedenen Industriesektoren wie Gesundheit, Verkehr, Energie, Kultur sowie Ernährung und Landwirtschaft zu bewältigen.

Europäische Partnerschaften im Cluster 4

Partnerschaften können dazu beitragen, die erforderlichen zusätzlichen privaten und öffentlichen Mittel zu mobilisieren und die Forschungs- und Innovationsprioritäten in ganz Europa aufeinander abzustimmen. Darüber hinaus stellen sie sicher, dass Industriebetriebe über einzelne Sektoren und Wertschöpfungsketten hinweg auf der Grundlage vordefinierter Ziele zusammenarbeiten.

Folgende Partnerschaften sind dem Cluster „Digitalisierung, Industrie und Weltraum“ zugeordnet:

Der Cluster 4 kann als Nachfolgeprogramm von LEIT (Leadership in Enabling and Industrial Technologies) in Horizon 2020 betrachtet werden. Das neue Programm legt jedoch mehr Gewicht auf multidisziplinäre Forschungsgemeinschaften sowie die Förderung einer klimaneutralen, nachhaltigen und sauberen Industrie und die Gestaltung der digitalen Zukunft Europas.

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Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber Europäische Kommission
Thema
Projektart
Finanzierung
international
Einreichung
Einreichung nach Ausschreibungs-Prinzip
Zielgruppe Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Große Unternehmen (GU), Universitäten, Fachhochschulen, Kompetenzzentren, Forschungseinrichtungen, Einzel-ForscherInnen, Start-Up, (Gemeinnützige) Vereine, Gebietskörperschaften
Was wird gefördert „Forschungsvorhaben“ (RIA) sowie „Koordinierungs- und Unterstützungsvorhaben“ (CSA) werden in Horizon Europe mit 100 % der direkten Kosten, „Innovationsvorhaben“ (IA) grundsätzlich mit 70 % der direkten Kosten gefördert. Non-Profit-Organisationen erhalten in allen drei genannten Vorhaben immer 100 % der direkten Kosten ersetzt (d.h. auch bei „Innovationsvorhaben“). Die indirekten Kosten („Gemeinkosten“) werden mit einer einheitlichen Pauschale von 25 % der gesamten erstattungsfähigen direkten Kosten abgegolten.
Min. / max. Förderung n.a. / n.a.
Welche Kosten werden gefördert? Erstattungsfähig sind Kosten, die einem Begünstigten (Fördernehmer) tatsächlich entstanden sind (also reale, keine fiktiven Kosten) und die folgende Bedingungen erfüllen: a) Sie sind während der Projektdauer entstanden (Ausnahme: in Zusammenhang mit dem Abschlussbericht entstandene Kosten), b) sie sind im Kostenvoranschlag des Projekts ausgewiesen, c) sie sind für die Projektdurchführung notwendig, d) sie sind identifizierbar und kontrollierbar, entsprechen den im jeweiligen Land geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen und sind in der Buchführung und Kostenrechnung des Begünstigten erfasst, e) sie entsprechen den geltenden steuer- und sozialrechtlichen Bestimmungen und f) sie sind angemessen und gerechtfertigt und entsprechen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, insbesondere hinsichtlich der Sparsamkeit und Effizienz. (vorbehaltlich etwaiger Änderungen, da noch in Verhandlung)
Min. / max. Laufzeit 0 Monate
Verfügbarkeit von 01.01.2021 - 31.12.2027

Kontakt

DI Gerald KERN
Nationale Kontaktstelle „Digitalisierung, Industrie und Weltraum“ (Ansprechperson Industrie)

T 0043577554301
DI Thomas ZERGOI
DI Thomas ZERGOI
Nationale Kontaktstelle „Digitalisierung, Industrie und Weltraum“ (Ansprechperson Digitalisierung)

T 0043577554201
Dr. Mihaela ALBU
Dr. Mihaela ALBU
Nationale Kontaktstelle „Digitalisierung, Industrie und Weltraum“ (Ansprechperson Industrie)

T 0043577554306
DI(FH) Manfred HALVER
DI(FH) Manfred HALVER
Nationale Kontaktstelle „Digitalisierung, Industrie und Weltraum“ (Ansprechperson Digitalisierung)

T 0043577554207
DI Lydia LINDNER
DI Lydia LINDNER
Nationale Kontaktstelle „Digitalisierung, Industrie und Weltraum“ (Ansprechperson Digitalisierung)

T 0043577554215
DI Hans ROHOWETZ
Nationale Kontaktstelle „Digitalisierung, Industrie und Weltraum“ (Ansprechperson Weltraum)

T 0043577554303