Was wird gefördert?
Gefördert werden F&E-Unternehmensprojekte (Industrielle Forschung, Experimentelle Entwicklung) von österreichischen Unternehmen, die sich mit folgenden Themenfeldern beschäftigen:
- Digitalisierung von Gesundheitsaspekten (Diagnostik, Telemedizin, Medizinprodukte etc.)
- neuer, wirksamer, qualitativ hochwertiger und sicherer, wie auch verfügbarer und leistbarer Arzneimittel sowie Medizinprodukte
- Planung und Durchführung von interventionellen klinischen Studien der Phasen I und II
Zudem werden Leitprojekte im Bereich "Klinische Forschung für neuartige Lösungen zu Gesundheits- und Krankheitsdaten" unterstützt.
Im Zeitraum 1.6.2023 bis 19.2.2024 ist auch die Eureka Ausschreibung Österreich - Israel einbezogen.
Förderbar sind alle dem Projekt zurechenbaren Kosten (zB Personalkosten, Kosten für Nutzung von F&E-Infrastruktur, Sach- und Materialkosten, Reisekosten bis hin zu Drittkosten), die direkt, tatsächlich und zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand während des Förderungszeitraums laut Förderungsvertrag entstanden sind. Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen und dem FFG-Kostenleitfaden.
Wer wird gefördert?
Die Ausschreibung "Austrian Life Sciences" 2023 richtet sich an sämtliche österreichische Unternehmen sowie im Falle des Leitprojektes zusätzlich zu österreichischen Unternehmen auch an Akteure aus der universitären und außeruniversitären Forschung, Fachhochschulen, Höhere Technische Lehranstalten mit Sitz in Österreich. Die Teilnahme ausländischer Partner ist (abhängig vom Förderungsinstrument) möglich. Die Beteiligung von Akteuren entlang der gesamten Wertschöpfungskette ist gefordert. Weitere Informationen und allfällige Einschränkungen finden Sie in den jeweiligen Instrumentenleitfäden und im Ausschreibungsleitfaden.
Welche Einreichkriterien und Fristen gelten?
Die Projekte müssen den Schwerpunkten der Ausschreibung entsprechen und die Kriterien der ausgeschriebenen Projektarten (Industrielle Forschung, Experimentelle Entwicklung) erfüllen. Ziehen Sie bereits in der Antragsphase die TRL-Systematik (Technology readiness levels) als Hilfestellung heran.
Wesentliche Kriterien für die Förderung sind dabei grundsätzlich der Innovationsgehalt, der technische Schwierigkeitsgrad des Projekts, die wirtschaftlichen Verwertungsaussichten sowie die Perspektive, dass durch das Projekt die Forschungstätigkeit der Förderungswerbenden intensiviert wird.
F&E-Unternehmensprojekte: Die Ausschreibung ist von 24. Jänner 2023 (8:00 Uhr) bis 21. Dezember 2023 (12:00 Uhr) geöffnet. Die Einreichung ist laufend (gemäß Budgetverfügbarkeit) und ausschließlich im eCall möglich.
Eureka Ausschreibung Österreich - Israel 2023: Die Ausschreibung ist von 1. Juni 2023 (8:00 Uhr) bis 19. Februar 2024 (12:00 Uhr) geöffnet. Die Einreichung ist ausschließlich im eCall möglich.
Leitprojekt: Hier endet die Einreichfrist mit 30.6.2023 (12:00 Uhr). Die Einreichung eines Leitprojektes erfordert zur Abklärung der Anforderungen und Vorgaben ein verpflichtendes Vorgespräch mit der FFG bis spätestens 31.5.2023. Terminvereinbarungen sind bis spätestens 12.5.2023 in schriftlicher Form an marlene.zellner@ffg.at zu richten. Die Einreichung ist ausschließlich im eCall möglich.
Was brauche ich für eine Einreichung?
Die für die Ausschreibung relevanten Leitfäden stehen unter Links und Downloads auf dieser Seite zur Verfügung. Die Vorlagen (zB inhaltliche Projektbeschreibung und Kostenerfassung) direkt im eCall.
Die Registrierung im eCall bezieht sich auf die Organisation, welche das eingereichte Vorhaben umsetzt.
Existiert diese Organisation noch nicht, treffen Sie bei der Registrierung der Stammdaten bei "Meine Organisation ist" die Auswahl "Unternehmerisch tätig".
Unter "Die Organisation verfügt über folgende Identifikationsnummer" wählen Sie bitte die Option "Keine ID". Nun müssen Sie Ihre persönlichen Daten befüllen und als Identifikator ist am Ende der Formularseite Ihr Geburtsdatum zu hinterlegen.
Sobald die Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen ist, können Sie uns über den Button "Änderung der Organisationsdaten bekanntgeben" die Daten Ihres eingetragenen Unternehmens bekannt geben.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Es wird in sieben Sitzungen pro Jahr über Förderungen entschieden. Die Termine 2023 und 2024 stehen bereits fest. F&E-Unternehmensprojekte werden laufend evaluiert und je nach Bearbeitungsstand einer Sitzung zugeordnet. Durch die Einreichfrist für Leitprojekte mit 30.6.2023 ergibt sich ein Evaluierungszeitraum vom 1.7.2023 bis 30.9.2023. Die Förderungsentscheidung zu den Leitprojekt-Anträgen wird voraussichtlich im Oktober unter Einbindung von internationalen Fachgutachter:innen getroffen.
Die Förderentscheidung für Projekte der Eureka Ausschreibung Österreich – Israel 2023 werden in der Beiratssitzung im Mai 2024 getroffen.
Wer entscheidet über eine Förderung?
Die Bewertung bzw. Evaluierung der Projekte erfolgt durch Expertinnen und Experten der FFG bzw. externe Expertinnen und Experten (Leitprojekt-Hearings). Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt durch einen Beirat Basisprogramme. Die Geschäftsführung der FFG trifft die Förderungsentscheidung auf Basis der Förderungsempfehlung des Bewertungsgremiums.
Wie erfolgt die weitere Förderungsabwicklung?
Nach einer positiven Förderungsentscheidung bekommen Förderungswerbende den Förderungsvertrag in Form einer "Datenansicht" im eCall zur Durchsicht. Die drei Schritte zum Förderungsgeld sind:
- Kontrolle und Freigabe der Eckdaten vor Vertragserstellung direkt im eCall
- Zustellung der Verträge elektronisch signiert und digital
- Digitale Signatur des Förderungsvertrages auch durch Förderungsnehmende
Bei einer negativen Förderungsentscheidung erhalten Förderungswerbende ein Begründungsschreiben über den eCall zugestellt.
Vom Antrag bis zum Projektabschluss (sind alle relevanten Dokumente im eCall (z. B. Förderungsvertrag, Berichts-Vorlagen zur Erfüllung von Berichtspflichten) jederzeit digital abrufbar.
Wann und wie erfolgt die Förderungsauszahlung, welche Berichtspflichten gibt es?
Die drei Förderungsinstrumente haben das FFG-Ratenschema hinterlegt. Die erste Rate – in der Regel 50 % der bewilligten Förderungssumme – wird nach Annahme des Förderungsvertrages ausbezahlt. Auszahlungen können an eine Auflagenerfüllung (entweder vor Vertrag oder vor der Auszahlung einer 1. Rate) geknüpft sein. Sie hängen auch mit Berichtspflichten zum Projektfortschritt zusammen (zumeist bei 2. Rate und Schlussrate bei Projektabschluss).
Ausschreibungsunterlagen (Archiv-Versionen)
Archiv-Versionen finden Sie weiterhin unter Rechtsgrundlagen bzw. unter Ausschreibungsdokumente der Basisprogramme.