+++ Aktuelles +++
Die Kombination des laufenden Förderungsangebots Impact Innovation mit dem Innovationsscheck in der Höhe von bis zu € 10.000,- kann Vorteile bringen. Ergebnisse aus den förderbaren Leistungen wie Ideenstudien und Konzeptentwicklungen, Arbeiten im Bereich Innovationsmanagement bis hin zu Vorbereitungsarbeiten für F&E-Vorhaben können dann geschickt in den Antrag zu Impact Innovation einfließen. Vor allem die Abklärung in den Bereichen Problemanalyse (inkl. Empirie), Design eines Innovationsprozesses und Identifikation von Akteuren und Prozesse zum Aufbau eines Impact Assessment.
Was wird gefördert?
Mit dem Innovationsscheck können sich KMU an Forschungseinrichtungen (außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten) wenden und je nach Bedarf deren förderbare Leistungen bezahlen. Folgende Leistungen können mit dem Innovationsscheck gefördert werden:
- Forschungsbasierte Ideenstudien (wie beispielsweise Konzeptentwicklungen, thematisch und technologisch offene bzw. auch nicht technologische Vor- und begleitende Studien, Vorarbeiten für technologische Problemlösungen) sowie Forschungsarbeiten zur Umsetzung innovativer Ideen
- Vorbereitungsarbeiten für ein Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (inklusive Analysen zur Vollständigkeit von technischen Lösungsansätze sowie deren Ausarbeitung)
- Entwicklung von neuartigen Algorithmen und Methoden
- Vorbereitung und Einleitung von patentierbaren Entwicklungen
- Unterstützung bei der Prototypenentwicklung (zB Wissenschaftliche Begleitung bei der Durchführung von Funktionstests und anschließenden Optimierungsarbeiten)
- Konzepte für technisches Innovationsmanagement (proof-of-concept)
Wer wird gefördert?
Die Antragsstellung erfolgt durch ein Klein- und Mittelunternehmen (KMU) mit Betriebsstätte und/oder Forschungsstandort in Österreich im eCall der FFG gemeinsam mit dem unterschriebenen und bewertbaren Angebot der einlöseberechtigten Forschungseinrichtung (FE), bei der der Scheck eingelöst werden soll (siehe Leitfaden Innovationsscheck mit Selbstbehalt Punkt 3.1, Seite 13).
Wie finde ich geeignete Forschungspartner:innen?
In der FFG-Datenbank können Sie als Unternehmen nach Forschungspartner:innen suchen. Suchkriterien sind Branche, Organisationstyp und Regionen.
Welche Themenschwerpunkte hat die Ausschreibung?
Mit Projektinhalten aller Technologiefelder und Branchen, aber auch Querschnittsthemen mit Aktualitätswert, können KMU jederzeit einreichen. Die Antragstellung ist offen für alle Forschungsthemen - ob es sich um traditionelle oder ganz aktuelle Technologiefelder handelt (zB Digitalisierung, Klima, Umwelt, Mobilität, Energie, Kreislaufwirtschaft, Ökotechnologien, Nachhaltigkeit, Dekarbonisierung etc.). Auch die Transformation in Richtung einer nachhaltigen Wirtschaft wird unterstützt - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die insbesondere positive Klima- und Umweltauswirkungen generieren, und/oder soziale oder ökonomische Nachhaltigkeitsziele besonders berücksichtigen.
Wie viel wird gefördert?
Der Innovationsscheck mit Selbstbehalt wird in der Höhe von bis zu € 10.000,- ausgestellt. In diesem Spektrum ist der Scheck individuell nutzbar. Die Förderquote beträgt max. 80 %. Um den € 10.000,- Innovationsscheck in voller Höhe nutzen zu können, sind Projektkosten bis zu einer Höhe von € 12.500,- erforderlich. Kosten unter € 12.500,- werden aliquot unterstützt. zB Projektkosten in der Höhe von € 10.000,- werden mit € 8.000,- gefördert (Förderquote max. 80 %).
Bei vorsteuerabzugsberechtigten Klein- und Mittelbetrieben wird die Umsatzsteuer nicht als Kostenfaktor angesetzt.
Was sind die Einreichkriterien?
Sie sind ein kleines bzw. mittleres Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte und/oder Forschungsstandort in Österreich mit
- einem Jahresumsatz 0 bis 50 Mio. Euro,
- einer Bilanzsumme 0 bis43 Mio. Euro,
- Mitarbeiter:innenanzahl 0 bis 250,
- und einer maximalen Beteiligung eines Großunternehmens von 25 %.
- Sie haben in den vergangenen drei Steuerjahren höchstens € 200.000,- an Beihilfen aus de minimis-Programmen erhalten;
- Gegen Ihr Unternehmen ist kein Insolvenzverfahren anhängig;
- Sie haben in diesem Jahr noch keinen Innovationsscheck bezogen.
Wann und wo reiche ich ein?
Die Einreichung ist per eCall laufend möglich. Beachten Sie die wesentlichen Dokumente, die in den FAQs beschrieben werden (zB bewertbares Angebot, Beauftragungsvertrag).
Der für die Ausschreibung relevante Leitfaden steht als Download zur Verfügung.
So registrieren Sie sich als Unternehmen in Gründung im eCall: Treffen Sie bei der Registrierung der Stammdaten bei "Meine Organisation ist" die Auswahl "Unternehmerisch tätig". Wenn Sie über eine UID-Nummer verfügen, hinterlegen Sie diese bitte als Identifikationsnummer. Anderenfalls wählen Sie bitte unter "Die Organisation verfügt über folgende Identifikationsnummer" die Option "Keine ID". Nun müssen Sie Ihre persönlichen Daten befüllen und als Identifikator ist am Ende der Formularseite Ihr Geburtsdatum zu hinterlegen.
Sobald die Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen ist, können Sie uns über den Button "Änderung der Organisationsdaten bekanntgeben" die Daten Ihres eingetragenen Unternehmens bekannt geben.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Die Begutachtung von Innovationsscheck-Anträgen erfolgt laufend.
Wer entscheidet über eine Förderung?
Die Bewertung bzw. Evaluierung der Projektanträge erfolgt durch Expertinnen und Experten der FFG.
Wie erfolgt die weitere Förderungsabwicklung?
Nach einem ersten, positiven Formalcheck (Angebot und Kostenplanung sind vorhanden) folgt der Förderungsvertrag. Sie erhalten den Innovationsscheck.
Sie beauftragen die wissenschaftliche Forschungseinrichtung mit den präzise definierten Leistungen mittels Beauftragungsvertrag zum Innovationsscheck mit Selbstbehalt. Die Forschungseinrichtung gibt mit Unterzeichnung dieses Beauftragungsvertrags eine Erklärung ab, den Leitfaden zum Innovationsscheck mit Selbstbehalt sowie die FFG-Richtlinien KMU zu kennen und diesen vollinhaltlich zu entsprechen. Lesen Sie Details zur Förderungsabwicklung unter den FAQs.
Wann und wie erfolgt die Förderungsauszahlung, welche Berichtspflichten gibt es?
Die Forschungseinrichtung erstellt den Endbericht zum Innovationsscheck mit Selbstbehalt. Dieser muss von beiden Forschungspartnern unterschrieben werden. Anschließend werden die erforderlichen Dokumente zur Einlösung des Innovationsschecks von der Forschungseinrichtung an die FFG übermittelt und durch die FFG geprüft. Die erforderlichen Unterlagen zum Endbericht stehen in den FAQs genau beschrieben. Auch stehen Ihnen Beispiele der Abrechnungsmodelle zur Verfügung.
Success Stories
Wir möchten Ihnen fünf spannende Forschungsergebnisse von Klein- und Mittelunternehmen mit Forschungseinrichtungen quer durch Österreich vorstellen:
Optimierte Wundheilung mit regenerativer Substanz (Lärchenextrakt)
ALINA GmbH, KMU, Steiermark
Blue One - Die wartungsfreie Kleinwindkraftanlage
BLUE POWER GmbH, KMU, Oberösterreich
Marktwertermittlung für Unternehmen als Orientierungspunkt
Brainds, Marken und Design GmbH, KMU, Wien
Neuartig gefaltete und dünnwandige Tragblatten für Bauprojekte
SDO-Z GmbH, KMU, Kärnten
Die "white" bessere Dämmung aus nachwachsendem Rohstoff (CO2-Reduktion)
ThermoWhite GmbH, KMU, Oberösterreich
Wie gelange ich an weitere Informationen?
Nützen Sie die Ausschreibungsunterlagen im Download-Bereich, das eCall-Tutorial und konkrete Beratungsinformationen (zB zur eCall-Registrierung als Unternehmen in Gründung, zum Formalcheck der Jahresdaten etc.).
Sie interessieren sich für andere Förderungsmöglichkeiten der FFG? Sie haben Fragen zum eCall? Bitte wenden Sie sich an das Förderservice unter +43 (0) 57755-0, wir beraten Sie gerne.
Nützen Sie auch unsere laufend aktuellen FAQ.