Ein Projektkonsortium im Rahmen von Forschungs- und Innovationsmaßnahmen (RIA) sowie Innovationsmaßnahmen (IA) muss grundsätzlich aus mindestens drei voneinander unabhängigen Rechtsträgern bestehen, wovon ...
Das jeweilige Arbeitsprogramm und/oder der Ausschreibungstext können Ausnahmen von dieser Standardregel enthalten.
Was ist ein Rechtsträger?
Der Begriff "Rechtsträger" umfasst sowohl juristische Personen (z.B. Universitäten, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen) als auch natürliche Personen, sofern sie rechtsfähig sind (z.B. Einzelunternehmer:innen).
Beteiligung weiterer Projektpartner:innen
Sobald das Projektkonsortium die oben genannten Mindestteilnahmebedingungen erfüllt, können weitere Projektpartner:innen hinzukommen, auch wenn sie nicht unabhängig voneinander sind und/oder ihren Sitz in unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten/assoziierten Staaten haben.
Allerdings müssen weitere Projektpartner:innen ebenfalls förderfähig sein und die jeweiligen Bedingungen der Ausschreibung erfüllen.
Sonderfälle und Ausnahmen
Für bestimmte Maßnahmen gelten abweichende Mindestteilnahmebedingungen, insbesondere bei:
- ERC-Projekten (Europäischer Forschungsrat)
- MSCA-Projekten (Marie Skłodowska-Curie Actions)
- EIC-Projekten (European Innovation Council)
- Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (Coordination and Support Actions, CSA)
- Kofinanzierungsmaßnahmen
Beteiligung von "Dritten"
Rechtsträger können auch als sogenannte "Dritte" bzw. Nicht-Projektpartner:innen (engl. "third parties") mitwirken:
Solche Beteiligungen sind unabhängig vom Sitzland möglich, sofern sie den Bedingungen des Arbeitsprogramms und der jeweiligen Ausschreibung entsprechen.
Nähere Informationen sowie Kontaktpersonen bei Fragen zur Projektbeteiligung und Förderfähigkeit von Drittstaaten: Horizon Europe: Ausweitung der Beteiligung und Verbreitung von Exzellenz.
Konsortialstabilität
Bitte beachten Sie, dass das Projektkonsortium durchgehend auch während der gesamten Projektlaufzeit die Mindestbeteiligungsbedingungen erfüllen muss. Bei einem Austritt von Projektpartner:innen während des Projekts müssen die Mindestteilnahmebedingungen durch andere verbleibende oder neue Projektpartner:innen aufrechterhalten werden.
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