Horizon 2020: Das EU-Programm für Forschung und Innovation

Das EU-Programm für Forschung und Innovation Horizon 2020 ist Ende des Jahres 2020 ausgelaufen und die Bilanz fällt für Österreich sehr positiv aus: Es wurden Fördermittel in Höhe von über 1,9 Milliarden Euro für heimische Institutionen eingeworben. Knapp 75 Mrd. Euro standen für Forschung und Innovation von 2014 bis 2020 auf EU-Ebene zur Verfügung. Die Finanzierungs- und Förderformen reichten von der Grundlagenforschung bis zur innovativen Produktentwicklung. Einzelforscher:innen, Unternehmen und Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft waren zentrale Zielgruppen von Horizon 2020. Exzellente Forschung, wettbewerbsstarke Forschungs- und Unternehmensstandorte, mehr innovative Produkte und Dienstleistungen sowie ein vereinfachtes Regelwerk waren die wichtigsten Ziele des Forschungs- und Innovationsprogrammes Horizon 2020.

 

Obwohl das EU-Forschungsrahmenprogramm „Horizon 2020“ bereits vorüber ist, werden noch laufende Projekte bis zu deren Ende durchgeführt. Die FFG hat ein Online-Infopaket mit Informationen zur Implementierung und Abrechnung von kollaborativen Horizon 2020-Projektensowie zur Abrechnung im Funding & Tenders Opportunities Portal zusammengestellt.

Das aktuelle Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe (Start 1. Jänner 2021) ist mit 95,5 Mrd. Euro ausgestattet, das entspricht einer 30-prozentige Steigerung im Vergleich zum Vorläuferprogramm Horizon 2020.

Die Nationalen Kontaktstellen zu HORIZON 2020 und Horizon Europe sowie IMI stehen Ihnen selbstverständlich sehr gerne für Detailinformationen zur Verfügung.


Die Struktur von Horizon 2020

 

Horizon 2020 auf einen Blick
  • Horizon 2020 war bis zum Start von Horizon Europe das weltweit größte, transnationale Programm für Forschung und Innovation
  • Laufzeit: 2014-2020
  • Budget: Knapp 75 Milliarden Euro. Die genaue Aufteilung des Budgets finden Sie in der Präsentation "Horizon 2020" im "Download Center".
  • Horizon bildet einen gemeinsamen Rahmen für drei Herausforderungen / drei Ziele:
    - Wissenschaftliche Exzellenz
    - Wettbewerbsfähigkeit und Marktführerschaft
    - Große, gesellschaftliche Herausforderungen
  • Attraktive Förderhöhen, stark vereinfachtes Regelwerk:
    Die Förderquote für „Forschungs- und Innovationsmaßnahmen“ beträgt 100 % der gesamten erstattungsfähigen Projektkosten (direkten und indirekten Kosten). Die Förderquote für „Innovationsmaßnahmen“ beträgt grundsätzlich 70 % der gesamten erstattungsfähigen Projektkosten (100 % für gemeinnützige Organisationen). Für die indirekten Kosten gibt es eine einheitliche Pauschale von 25 Prozent der direkten erstattungsfähigen Kosten (auch für diese Pauschale gilt die Förderquote von 70 bzw 100 %). Alle Details zu den Teilnahmebedingungen finden Sie unter Rechts- und Finanzfragen zu Horizon 2020.
  • Horizon 2020 unterstützt erstmals alle Phasen des Innovationsprozesses. Horizon 2020 integriert drei bisher getrennte Programme (7. RP, Teile von CIP, EIT).

 

EC ExpertInnen-Datenbank: Für die Evaluierung von EU-geförderten Forschungs- und Innovationsprojekten sucht die Europäische Kommission unabhängige Gutachterinnen und Gutachter. Die Registrierung erfolgt über das Teilnehmerportal der Europäischen Kommission (Participant Portal), wo sich inhaltliche Informationen zu den Voraussetzungen für eine GutacherInnentätigkeit finden. Bewerbungen sind laufend möglich. Lassen Sie sich durch das Video der Europäischen Kommission inspirieren!